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Brandschutznachweis: Voraussetzung für die Baugenehmigung

Gemäß § 66 der Musterbauordnung (MBO) müssen verschiedene bautechnisch geprüfte Nachweise erbracht werden, die die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden darlegen. Neben Nachweisen zu Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist auch ein Brandschutznachweis zu erbringen. Der Brandschutznachweis ist in der Regel bereits vor der Baugenehmigung einzureichen, zusammen mit den Unterlagen für die Beurteilung des Bauvorhabens und anderen Dokumenten, die für die Bearbeitung des Bauantrags nötig sind. Mit dem Brandschutznachweis wird den Bauaufsichtsbehörden oder Prüfingenieuren gegenüber bestätigt, dass ein umfassender vorbeugender Brandschutz besteht. Der Nachweis belegt, dass bei der zur Genehmigung vorgelegten baulichen Anlage alle Belange des Baurechts in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Kommt es zu Abweichungen vom Baurecht, kann durch vollwertige Kompensationsmaßnahmen ebenfalls das benötigte Schutzziel baurechtlicher Bestimmungen erreicht werden.

Brandschutznachweis ist Teil des Brandschutzkonzepts

Oft kommt es zu Unklarheiten über die Begriffe Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept. Beim Brandschutzkonzept handelt es sich um die gesamte Brandschutzplanung, die insbesondere bei Sonderbauten durchgeführt wird. Die Grundlagen für das Brandschutzkonzept bilden die vereinbarten Schutzziele, die sich aus den baurechtlichen und objektbezogenen Anforderungen ergeben. Es enthält alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Der Brandschutznachweis kann als Teil des Brandschutzkonzepts verstanden werden. In ihm werden die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen schriftlich und zeichnerisch dargestellt. Enthalten sind auch eventuelle Abweichungen vom Baurecht und Kompensationen.

Brandschutznachweis ist Pflicht

Um den Anforderungen an den baulichen Brandschutz gerecht zu werden, verlangen die meisten Landesbauordnungen die Vorlage eines Brandschutznachweises oder -konzepts. Ausgeschlossen von der Vorlagepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben, zu denen auch einige Anlagen der technischen Gebäudeausstattung zählen. Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 kann ein Brandschutznachweis gefordert werden, auch wenn diese normalerweise als Wohn- oder Bürogebäude nicht durch Prüfingenieure geprüft werden. Wenn kein separater Brandschutznachweis erstellt wird, gelten die vom Verfasser des Entwurfs eingereichten Planunterlagen und Beschreibungen des Bauvorhabens als Brandschutznachweis. Da diese Unterlagen üblicherweise von einem Architekten eingereicht werden, kann dies zu Haftungsrisiken für den Architekten führen. Da es bereits bei Wohngebäuden der Klasse 3 zu Abweichungen vom Baurecht kommen kann, die Kompensationen erforderlich machen, sollte in solchen Fällen ein Brandschutzingenieur oder ein anderer Sachverständiger für Brandschutz hinzugezogen werden. Der Brandschutznachweis dient in diesem Fall zur Absicherung des Architekten gegenüber Haftungsrisiken, die sich aus einer unvollständigen Planung ergeben.

Nachweispflicht nicht bundeseinheitlich geregelt

In der Regel dürfen die Ersteller von Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren auch Brandschutznachweise erstellen. Das ergibt sich aus den meisten Landesbauordnungen, in denen dies verankert ist. § 66 MBO regelt, dass Brandschutznachweise für Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäude der Gebäudeklasse 5 von Prüfingenieuren oder der Bauaufsicht geprüft werden müssen. Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmen, wenn die Brandschutznachweise von Bauvorlageberechtigten vorgelegt wurden, die die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben. In diesem Fall muss keine Prüfung des Brandschutznachweises erfolgen. Als Ingenieurbüro für Brandschutz befasst sich die bähr ingenieure GmbH mit der Erstellung von Brandschutznachweisen für anstehende Bauprojekte als Ergänzung zum Brandschutzkonzept. Eine enge Zusammenarbeit mit dem ausführenden Architekten führt dazu, dass wir bereits im Vorfeld ein explizit an den Bau angepasstes Konzept zum Brandschutz entwickeln können.
Planen auch Sie einen Neubau oder sind Architekt? Unsere Brandschutzingenieure unterstützen Sie gern bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen.

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